12.) RAK…und so ging´s weiter


Wegen des Fehlverhaltens der RA wandte ich mich am 4.3.13 an die RAK in Oberfranken, unter Schilderung des Sachverhaltes. Die meisten Leute rieten mir zwar davon ab (Krähenprinzip). Doch ich wollte diesen Schritt nicht unversucht lassen. Datiert mit 11.3.13 erhielt ich eine Erstantwort vom „Präsidenten“:

Sehr geehrte Frau …, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 4.3., welches ich zur Stellungnahme an Frau RA…weitergeleitet habe. Nach Eingang der Antwort und Überprüfung komme ich auf die Sache zurück. Die an der Überprüfung beteiligten Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und sind bestrebt, Ihr Anliegen umfassend zu bewerten. Es kann deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der Vorgang nicht kurzfristig zum Abschluss gebracht werden kann. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.    MFG …….

Datiert mit 14.3. erhielt ich ein erneutes Schreiben: Sehr geehrte Frau…, in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen Abschrift der Stellungnahme von Frau Rechtsanwältin …vom 12.3. und teile mit, dass der Vorgang mit gleicher Post in die zuständige Abteilung zur weiteren Sachbehandlung abgegeben wurde.  MFG von Geschäftsführerin

Im Anhang das Schreiben von der RA, datiert 12.3.: Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 11.3.. Zu der „Beschwerde“ der Frau …teile ich folgendes mit: Die Vorwürfe der Frau …werden vollumfänglich bestritten. Eine Pflichtverletzung durch mich liegt nicht vor. In der Anlage erhalten Sie unsere Handakte im Original mit der Bitte um Rückgabe. Selbstverständlich stehe ich für Rückfragen gerne zur Verfügung.  MFG  RA

Am 21.3. schrieb ich nochmals an die RAK, bedankte mich, dass sich der Sache angenommen wird und schrieb nochmals das Fehlverhalten der RA. (wird hier demnächst als Foto oder PDF eingestellt)

Datiert mit 27.5. erhielt ich wieder einen Brief von der RAK: Sehr geehrte Frau .., Ihre Eingabe vom 4.3. wurde der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes der RAK …zuständigen berufsrechtlichen Abteilung II zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Abteilung hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und festgestellt, dass die Beschwerdegegnerin Berufspflichten im Sinne des § 113 Abs. 1 BRAO nicht verletzt hat. Hierzu ist im Einzelnen auszuführen: Sie rügen mit Ihrer Eingabe die ordnungsgemäße Führung des von Ihnen übertragenen Mandates durch die Beschwerdegegnerin. Es handelt sich hierbei um eine zivilrechtliche Fragestellung/Streitigkeit, deren Entscheidung bei einer Klage den ordentlichen Gerichten vorbehalten bleibt. Die Rechtsanwaltskammer hat dem gegenüber die Aufgabe, auf die Einhaltung der Berufspflichten zu achten. Eine Verletzung von Berufspflichten durch die  Beschwerdegegnerin hat sich aus dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt nicht ergeben. Wie ausgeführt, kann durch die Rechtsanwaltskammer nicht überprüft werden, ob das Mandat ordnungsgemäß bearbeitet wurde. Das aufgrund Ihrer Eingabe zunächst gegen die Beschwerdegegnerin eingeleitete berufsrechtliche Aufsichtsverfahren war daher einzustellen. MFG RA Vorsitzender Klar, natürlich stellt man sich nicht gegen Kollegen. Ging aus meinem Sachverhalt nicht hervor?  Oooh, doch, ich habe sehr wohl alles aufgeführt und wer lesen kann, bzw. will, ist klar im Vorteil. 🙂 So sagten es zumindest die Leute, denen ich diese Unterlagen zeigte.

Was meine damalige RA an die Kammer schickte, weiß ich nicht. Es verwunderte mich allerdings, dass die Kammer meine Unterlagen nicht sehen wollte, obwohl ich in meinem Schreiben vom 21.3. extra noch anbot, falls noch Unterlagen nötig sein sollten, (über die von mir beanstandeten Fehlverhalten), dass ich diese gerne zukommen lassen kann.

Ja, damals verwunderte es mich noch :), inzwischen allerdings nicht mehr, denn man lernt stets dazu 😦

Soviel zum Thema Rechtsanwaltskammer.

2 Kommentare zu “12.) RAK…und so ging´s weiter

  1. Hi, ich blicke durch Ihren Fall zwar nicht durch(muß ich nochmehr lesen). Aber ich kann Sie insofern bestätigen: Auf meine Beschwerde bei der RAK Berlin hat Die auch nur Unsinn beschieden: Mein RA log(falsche Erledigungserklärung abgegeben in Zivilklage) etc.etc. und Sowas verstoße angeblich nicht gegen Berufspflichten!

    Like

    • leider ist es eine lange Geschichte, einfach mal die Kurzfassung lesen. Ganz oben „Meine Geschichte in Kurzform“ anklicken. Ansonsten die Posts ab 1. Beitrag lesen, sind ja numeriert. Die Berufsordnung für Anwälte findet man im Internet, einfach mal als Suchbegriff eingeben. Aber natürlich ist es klar, dass die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. 🙂

      Like

Hinterlasse einen Kommentar