11.) Heute nur kurz..über Gerichtskosten..und mangelnde Kompetenz von RA R. (Post Nr. 3)

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Heute sprach ich mit einem Anwalt. Es betraf mich nicht selber und es ging auch nicht ums Zivilgericht, sondern Sozialgericht. Dem Betreffendem wurde ein Vergleich vorgeschlagen, es geht um Schwerbehinderung. Bei Annahme des Vergleichs sollen 20 % der Gerichtskosten selber bezahlt werden, wenn der Verleich angenommen wird. Da der Betreffende ebenfalls nur Hartz4 hat und schwer krank ist, kann er das nicht. Der Anwalt meinte, das würde die PKH mit übernehmen. Ich schilderte dann kurz meinen Fall, (siehe meine bisherigen Beiträge) und sagte, dass man die anteiligen Gerichtskosten selber bezahlen muss, wenn man einem Vergleich zustimmt. Der RA war erstaunt darüber, konnte sich das gar nicht vorstellen, fragte ob es bei mir SG oder ZG war. Aber auch wenn es ZG war, sagte er, das hätte nicht sein dürfen. Man kann zwar beim PKH-Antrag die Gerichtskosten ausschließen, aber das macht für einen Geringverdiener keinen Sinn, wenn dadurch lediglich der Anwalt bezahlt wird. Also auch wieder Fehlverhalten meiner damaligen Anwältin. Denn ein RA sollte ja zugunsten seines Mandanten handeln. (siehe Berufspflichten)

Hier ein Link aus 2010:  http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/BORA%20Stand%2001.07.10.pdf

Aber durch die Anwaltskammer wird die RA Frau R.  natürlich gut gedeckt, sie hat sich ja nichts zuschulden kommen lassen :), obwohl ich ja in meinen Beiträgen noch viel mehr über ihr Fehlverhalten schrieb, bzw. als PDF-Datei veröffentlichte. Ja, man muss einfach nur zu der Elite zählen, bzw. bestimmten Berufsgruppe angehören. 😦

Oder einer bestimmten Religion, bzw. Partei, wie mir gesagt wurde. Ich selber bin parteilos, respektiere aber alle Parteien und auch alle Religionen, da ich mit Leuten unterschiedlichen Glaubens befreundet bin.