4. Es tat sich noch viel….


Da meine Zähne (Unterkiefer) ja von Anfang an nicht passten, war ich im Juni 2011 in einer anderen ZA-Praxis. Von medizinischer Seite aus wurde festgestellt, dass es nicht in Ordnung war. Aber während der 2 jährigen Gewährleistungspflicht durch den vorigen ZA durfte ich ja anderswo nichts machen lassen. So war ich lediglich zur Kontrolle in dieser Praxis. Doch später kam dann doch das OK von der KK, dass ich in einer anderen Praxis nachbessern lassen durfte, wegen dem zerstörten Vertruensverhältnis zum früheren ZA.

Nachdem ich die ersten drei Raten bezahlt hatte, erhielt ich ein erneutes Schreiben von meiner RA, datiert 29.06.11: „Anrede Sehr gehrte Frau …., in der Anlage überlasse ich Ihnen eine Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts H (im AG H war ich mein ganzes Leben noch nicht!) vom 10.06.2011, wonach Sie die Kosten der Bevollmächtigten Ihrer Ehefrau zu bezahlen haben, 217,86 Euro. HÄÄÄÄÄ? Ich bin nicht verheiratet, schon gar nicht mit mir selber, das wäre ein absoluter Fehler vom Standesamt :),wenn nicht sogar Urkundenfälschung 🙂 Im Amtsgericht H.war ich noch nie und wahrscheinlich auch nicht die RA in meiner Angelegenheit. Alles spielte sich im AG F. ab.

So stellte ich meine Ratenzahlungen á 20,- ein.

Die RA sicherte mir im damaligen Telefongespräch (wo mein Partner neben mir saß und es mitbekam) zu, dass außer den 240,- keine weiteren Kosten auf mich zukommen würden. Also eine glatte Lüge!

Ich rief nach Erhalt des Briefes paarmal in der Kanzlei an, ob das seine Richtigkeit hat. Die Dame am Telefon hatte keine Ahnung, die Anwältin selber bekam ich erst gar nicht zu sprechen. Aber nach Rücksprache mit dieser teilte mir die Angestellte dann später mit, dass die Rechnung in Ordnung sei.

Ich bat darum, erst telefonisch, dann per Fax, dass ich doch gerne meine Unterlagen zurückhaben möchte. Dies musste ich insgesamt dreimal! tun, bis es endlich klappte.

Am 19.07.11 beschwerte ich mich schriftlich über diese RA, ich weiß nicht, ob es der Chef war, denn die Kanzlei hat den Namen von 2 Männern. Der von mir angeschriebene  Mann nahm seine Kollegin natürlich in Schutz 🙂

Datiert vom 20.07.11 erhielt ich ein Schreiben von der RA, wo sie sich nochmals äußerte. U.a. steht da auch der Satz drin: „Als Anwältin bin ich auch verpflichtet, Sie auf das Kostenrisiko hinzuweisen.“ Hatte sie das von Anfang an nicht gewußt? 240,- + 217,- = 457,-. Der ganze Ausgangsbetrag war allerdings“nur“ 447, 97! Zu den Berufspflichten eines Anwalts gehört auch, dass der Klient im Nachhinein nicht schlechter dasteht als zuvor. es kamen aber bei mir noch die 10,- dazu, sowie die ganzen Fahrtkosten, teils mit Auto, teils mit öffentlichen Verkehrsmiteln. Die Anwältin zeigte ihre gute Seite 🙂 und bot mir an, mich mit der Gegenseite in Verbindung zu setzen, um für die 217,-  evtl. ebenfalls eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Datiert mit 16.08.11 kam ein erneutes Schreiben von der RA, (Bezug auf mein Schreiben vom 28.07.11) dass sie die Rücksendung meiner Unterlagen (diese waren anbei) nicht früher veranlassen konnte, da sie bis zum 07.08.11 in Urlaub war. Warum wurden diese dann mit dem Schreiben von 20.07.11 (und eigenhändiger? Unterschrift der RA) nicht gleich mit verschickt???

Fast zeitgleich (datiert 04.08.11) erhielt ich von einer RA-Kanzlei aus einem anderen Landkreis einen Brief als Einschreiben. Ich solle von weiteren Schreiben an die Mutter vom ZA absehen: „In dem Schreiben bezichtigen Sie unseren Mandanten unmittelbar, zumindest jedoch mittelbar, der LÜGE, indem Sie ausführen „dass er es wenigstens mit der Wahrheit etwas genauer nimmt“

Ich sandte ein Fax an die Kanzlei, dass ich weder die Mutter des ZA kenne, noch ihren Namen bzw. ihre Anschrift weiss. Ich denke nicht, dass sie in unserem Ort wohnt (vielleicht sogar  in seinem Haus?), zumindest hatte ich die Dame noch nie gesehen. Ich wußte geanusowenig, ob seine Eltern überhaupt noch leben.  Da der Arzt damals über 50 war, schien seine Mutter 2011 vielleicht zwischen 70 und 80 Jahren zu sein, wenn man theoretisch rechnet. Zur damaligen Zeit bekam man die Kinder ja nicht schon mit 14 oder 15, auch wenn sich die Zeiten seit den 50er Jahren geändert haben. Sollte er nicht das erstgeborene Kind seiner Eltern sein, könnte die Mutter 2011 wohl auch schon 80 Jahre oder darüber gewesen sein. Mehr wußte ich nicht, über diesen „angeblichen“ Brief, denn sich so gut wie jeder schreiben (lassen) kann. Erst jetzt im Juli 2014 habe ich erfahren, dass der „angebliche“ Schreiber der Mutter alles Gute wegen Krankheit bzw. Krebs wünschte. Falls dieser Brief wirklich nicht vom ZA bzw. seinen eigenen Kreisen geschrieben wurde, müßte es also schon jemand sein, der die Familie kennt. Ich hatte damals, wie auch heute (noch mehr), mit verschiedenen Personen darüber geprochen. Um Hilfe, Ratschläge zu bekommen, was ich tun könne, das ist nicht verboten.

Nun, ich erstattetete kurz danach Anzeige wegen Verleumdung, der Arzt meinte: „Es hätte ja sein können….dass ich es war“. Wurde weiter nicht nachgegangen, seitens der Staatsanwaltschaft. Nun ja, ich bin ja schließlich kein Arzt und studiert habe ich auch nicht. Aber ich versuche Gerechtigkeit zu vermitteln, bin hilfsbereit, setze mich für andere ein und habe so schon einige Sachen unterstützt, ohne jetzt darüber große Worte zu verlieren.

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