10. Erneuter Verstoss Berufspflicht der RA R. und Brief an LG in G.

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Am 5.5.12 (datiert mit 4.5.12) erhielt ich ein Schreiben von der RA R., mit der Kündigung des Mandatsverhältnis. Gleichzeitig im Anhang ein Schreiben AG F. mit Gerichtstermin für den 7.5.12. (Mein Widerspruch gg. Vergleich) Der 5.5. war ein Freitag, den Brief erhielt ich mittags. Am 7.5., also montags darauf, war bereits der Gerichtstermin. Auch das ist eine Verletzung der anwaltlichen Berufspflicht. Zwischen dem Erhalt und der GV muss mindestens eine Woche liegen. Mehrfach nachzulesen im web unter Berufspflichten Rechtsanwalt. (§ 217) Ansonsten wird dem Mandanten jegliche Möglichkeit genommen, eine Beratung bei einem anderen Anwalt einzuholen, da ab Freitag mittag bis übers Wochenende alles geschlossen ist. Das Gerichtsschreiben zum Termin am 7.5.12 ist datiert mit 21.3.12, Eingangsstempel seitens Kanzlei mit 26.3.12. Am 4.5.! erst an mich verschickt. War Madame schon wieder in Urlaub??? Ich rief sofort nach Erhalt des Briefes am 5.5. mittags in der Kanzlei an. Mir wurde gesagt, ich hätte bereits vorab diesen Termin benannt bekommen. Per email. Leider aber eben nicht. Deshalb sandte ich sofort ein Fax an die Kanzlei und bat um einen Nachweis über besagte email. Wie zu erwarten, erhielt ich natürlich keine Antwort mehr 🙂 Am 5.5.12 legte ich gleich noch Widerspruch ein gegen den Bescheid vom 3.5.12 (Helferin), stellte im Schreiben den Sachverhalt nochmals richtig. Ebenso schrieb ich am selben Tag noch an LG G., Widerspruch, unter Schilderung des Sachverhaltes. äußerte mich u.a. nochmals dazu, dass ich die Unterschriftenfälschung nicht schon im März bis August 2011 bemerken konnte, da ich die Unterlagen ja wie mehrfach erwähnt, erst in der 2. Augusthälfte 2011 erhielt: Werden alle Schreiben bzw. Widersprüche nur kurz überflogen, anstatt gelesen??? Ebenso schickte ich noch ein Schreiben in Kopie mit, mit dem Hinweis auf die widersprüchlichen Aussagen des ZA T. und fragte, welche seiner beiden Versionen wohl die richtige sei. Auch hier erhielt ich natürlich keine Antwort 🙂 Am 7.5.12, also GV-Termin, hatte ich vormittags noch eine ärztliche Herzuntersuchung. Da diese nicht in Ordnung war (kein Wunder nach alledem, was ich bereits hier im Blog schrieb) konnte ich nicht zur GV. Ich rief im AG Hof an und mir wurde gesagt, ich benötige ein Attest. Ging wieder in Arztpraxis, doch die Ärztin selber war schon weg und die Angestellten durften dies ohne ärztliche Unterschrift nicht ausstellen.Ich schickte deshalb ein Fax ans AG, dass das Attest nachgereicht wird. Kurz danach (datiert 9.5. AG) kam das Protokoll vom 7.5.12, mit Angabe des neuen Termins (14.5.12). Diese Protokoll erhielt ich in Kopie übrigens auch von RA R.,(datiert 22.5.12) obwohl die Mandatskündigung bereits mit Schriftsatz vom  4.5. 12 erfolgte. Mit erneutem Schreiben AG F.(datiert 10.5.12) wurde der Termin für den 14.5.12 aufgehoben und auf den 4.6.12 verlegt. Da war ich dann dort und sollte laut Richter N. aus Kostengründen eine Antragsrücknahme machen. Da angeblich keine Erfolgsaussichten für eine Anfechtung des Vergleichs bestehen. Ich sagte, der damalige Vergleich sei eine Täuschung, ich hatte zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis über die Dokumente mit den gefälschten Unterschriften. Endurteil: Der Rechtsstreit ist durch den Vergleich erledigt, die Beklagte trägt die Kosten, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Tatbestand: Auf die Darstellung des Tatbestands wird gem. § 131 a ZPO verzichtet. Entscheidungsgründe: Ich hätte den Vergleich fristwahrend ( 2 Wochen nach Erhalt) widerrufen können. WIE DENN, wenn ich erst ca. 6Monate! später Kenntnis von den gefälschten Unterschriften hatte???? Ist das wirklich so schwer zu begreifen??? Fällt das Lesen schwer, zumal manche Leute berufsbedingt dafür bezahlt werden??? Oder hat das andere Gründe???

Am 5.6.12 und 6.6.12 (Ergänzung) hatte ich erneut ein Schreiben an STA G. geschickt, mit nochmaliger Schilderung und Äußerungen des gesamten Sachverhaltes. (Hinweis auf Verstöße gegen Berufspflichten, Unterlagen KK usw.). Ende Juni 12 (datiert 27.6.12) kam ein Antwortschreiben von besagtem Herr K (OSA G.) Der Beschwerde vom 5.5.12 gebe ich keine Folge…..fast der gleiche Text wie bereits im Schreiben vom 10.4.12, ebenfalls Herr K. Ende Juni 12 (datiert 28.6.12) erhielt ich zudem noch ein Schreiben von RA Kanzlei W. aus G. dass ich Behauptungen (üble Nachrede) gegenüber ZA T. unterlassen solle, ansonsten…………………..Ich  habe nie falsche Behauptungen aufgestellt, alles was ich behaupte, seitens des ZA T. zu meiner damaligen Behandlung und des weiteren Verlaufs kann in meinen Unterlagen eingesehen werden.  Vom Bayer. Staatsministerium Justiz Verbraucherschutz erhielt ich Post (datiert 29.8.12): „Ermittlungsverfahren gegen Herr T. wegen Verleumdung u.a. Der Generalstaatsanwalt in G. hat Ihre oben bezeichnete weitere Aufsichtsbeschwerde gegen seinen Bescheid vom 4.4.12 dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Die einschlägigen Akten wurden hier anhand der vorgelegten Akten überprüft. Es hätte sich kein Anlass zu einer dienstaufsichtlichen Beschwerde ergeben. Dr. B. Richter am Oberlandesgericht.“ Natürlich kann ich aus der Entfernung nicht beurteilen, welche Akten vorlegt wurden. Aber aus denen, die ich bei mir habe und die auch andere Leute Einsicht hatten, geht anderes hervor, nämlich das was ich stets aussagte,schrieb und auch hier im Blog veröffentliche.

Ende September 2012 (datiert 27.9.12) kam nochmals Post vom OLG G: Beschluss vom 25.9.12 gegen Frau K. (Helferin) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Generalstaatsanwalts in G. vom 27.6.12 wird als unzulässig verworfen. Der gemäß § 172 Absatz 2 Satz 1 StPO statthafte Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil er entgegen § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO nicht „von einem Rechtsanwalt unterzeichnet“ ist… Unterschrift A., Justizangestellte. Leider bekam ich die ganze Zeit über von der Rechtsberatungsstelle in dieser ganzen ZA-Sache keinen erneuten Beratungsschein für einen RA mehr!

Musste dann im Dezember 2012 noch mal Einkommensnachweise ans AG F. schicken (aktueller Hartz4 Bescheid). Ende Februar 13 (datiert 26.2.13) kam ein Schreiben zurück: „S.g. Frau…, nach den vorliegenden Unterlagen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hat sich Ihr Einkommen, das der ursprünglichen Bewilligung zugrunde lag, nicht so wesentlich geändert, dass eine Zahlungsanordnung veranlasst wäre.“

9.) Meine erwähnten Dokumente als PDF

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1.: ÜW-Formular mit durchgestrichenem Betrag  abz

2.: Doppleter Festkostenzuschuss von KK (Härtefall) festzuschuss

3.: Antwort von ABZ auf mein Fax: abzantwort

4.: Patientenakte: patientenakte

5.: Falldarstellung Krankenkasse: Falldarstellung-KK

6. Anfangs-RA-Schreiben:RA1  RA2  RA3  RA4  RA5  RA6

7.: RA-Schreiben: angebl. Brief an Mutter ZA u. meine Anzeige: RA.BriefMami   Anz.Verleumdung

8.:Widersprüchliche Angaben des ZA zum 20.10.09: Zudem äußert sich der ZA noch, warum ich denn die gefälschten US nicht schon bei der GV bemerkt hatte. Zur GV war ich nicht anwesend  (krank, Attest)

Da tauchen doch einige Fragen auf: 1. Hat der ZA tatsächlich studiert? 2. War/ist der ZA verwirrt? 3. Hatte der ZA seine Brille nicht auf? 4. War eine Doppelgängerin von mir anwesend? 5. Oder zieht eine Lüge tatsächlich die nächste nach sich???  1.ZA-Aussage   2.ZA-Ausage-1   2.ZA-Aussage-2

9.: Meine Beschwerde an Kanzlei (Chef?):   Kanzlei1   Kanzlei2

10.: Weitere Schreiben RA R.: 24.2.11tel  19711   121211   161211   220212

8.) noch mehr Anwälte und Generalstaatsanwaltschaft

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Am 12.03.12 erstattete ich eine Anzeige wegen Unterschriftenfälschung und Falschaussage gegen die Zahnarzthelferin. Denn sie hatte behauptet, dass ich am 20.10.09 in ihrem Beisein mehrere Formulare unterschrieb, obwohl ich an diesem Tag ja nicht in der Praxis war. Also gelogen und deshalb bezog sich mein Verdachte auch auf sie. Laut igel-monitor.de erhalten auch die Helferinnen einen finanziellen Bonus, bei Vermittlung von privaten Zusatzvereinbarungen. Doch die Anzeige verlief, wie alles andere, im Sande. Wurde seitens der Staatsanwaltschaft F.nicht weiter nachgegangen. Warum auch, wenn man einen ZA als Chef bzw. auch zum  Freund hat? 🙂

Gleichzeitig setzte ich am 12.03.12 ein Schreiben auf, an die nächsthöhere Instanz (General-Staatsanwaltschaft in G.), wo ich den Fall nochmals schilderte, unter Nennung des AZ. Allerdings vergass ich da zu erwähnen, dass sich der ZA selber widersprach.(siehe einen Beitrag zuvor). Aber wenn die Unterlagen in der Justiz in G. richtig durchgesehen worden wären, hätte man es darin lesen können. Ist es meine Aufgabe, auf widersprüchliche Aussagen hinzuweisen? Ich werde dafür (im Gegensatz zu anderen) jedenfalls nicht bezahlt.

Am 15.03.12 war ich mit 2 anderen Frauen bei einem Anwalt, in einem anderen Bundesland, lediglich zu einem Gespräch. Dies bekamen wir kostenlos übers Medizinnetz. Auch die beiden anderen Frauen hatten Schwierigkeiten mit diesem ZA. Wir gingen zu dritt in sein Zimmer, denn wir kannten unsere Geschichte gegenseitig und hatten nichts zu verheimlichen. Der RA nahm sich viel Zeit, sah sich die Unterschriften an und meinte, da gäbe es Differenzen. Er sah sich auch das restliche von mir an und sagte, da wäre wohl einiges schief gelaufen, vor allem auch, was die Anwältin zuvor betraf. Aber weiter helfen konnte/wollte er uns nicht, da wir ja keinen Rechtsschutz hatten, bzw. ihn nicht bezahlen könnten, aber ein wichtiger Grund war auch, dass er zu feige war, gegen Kollegen vorzugehen.

In einer Zeitschrift las ich etwas über eine Leseraktion, da konnte man an einem bestimmten Tag im Monat kostenlos mit einem Anwalt telefonieren, zum Ortstarif. Das tat ich und schilderte kurz meinen Fall. Der Anwalt war sehr nett und sagte, ich solle mir das nicht gefallen lassen. Seine Kanzlei ist in einem anderen Bundesland, paar 100km entfernt von mir. Er riet mir, den Vergleich zu widerrufen, da dieser unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde. Dies tat ich dann auch, innerhalb der Jahresfrist.

Im April 2012 (datiert 10.04.2012) erhielt ich Post von General-SA G, Oberstaatsanwalt .: „Der Beschwerde vom 12.03.12 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft F. vom 07.03.12 gebe ich keine Folge. Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft F., das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, der Sach-und Rechtslage entspricht.“

Keine Äußerung zum Widerspruch des Arztes, obwohl die Akten von OSA Herrn K. „überprüft“ wurden???

Im Mai 2012 (datiert 03.05.12) erhielt ich wieder Post von SA F.. Ein Herr SA B. teilte mir mit, dass das Verfahren § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werde. Meine Behauptung, das ich an diesem Tag (20.10.09) nicht in der Praxis war, sei nicht ausreichend, um einen Tatnachweis zu führen.Zudem wurde mir wieder angekreidet, dass ich die Fälschung der Unterschriften erst so spät bemerkte.

Wie bereits zuvor erwähnt, wie sollte ich die gefälschten Unterschriften „früher“ bemerken, wenn ich die Papiere erst in der 2. Augusthälfte 2011 von RA Frau R. zurück erhielt???? Hätte ich sie früher gehabt, hätte ich natürlich auch früher eine Anzeige erstatten können. Wann die RA Frau R.. Kenntnis über diese Papiere hatte, weiß ich nicht. Aber es wäre ihre Pflicht gewesen, mich sofort darauf hinzuweisen, dass es Dokumente mit meinen?  Unterschriften zu einer „privaten Zusatzvereinbarung“ gibt.  Sie hätte mich informieren müssen, bzw. zur Rede stellen. Z.B. „Ja, wenn sie das tatsächlich unterschrieben hatten, warum kamen Sie dann überhaupt zu mir?“ In diesem Fall hätte sie dann auch gar nicht zu klagen brauchen, da aussichtslos. Also ebenfalls eine Verletzung der Berufspflicht!

7. Mein weiteres Vorgehen….

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Ich hörte, bzw. las etwas über den Weißen Ring. (Hilfe für Opfer von Straftaten) So rief ich im November 2011 in der Zentrale (Mainz) an, schilderte kurz meinen Fall. Ich fragte, ob diese Straftaten nur körperlich gemeint sind (Missbrauch usw.) oder allgemein. Die Dame sagte allgemein, also auch meinen Fall betreffend. So nannte sie mir die zuständige Stelle meiner Kreisstadt F. Also rief ich dort an, machte einen Termin aus, für den 15.11.11.

Zuvor kam ich jedoch wieder ein paar Tage stationär ins KH. Musste mich durch Unterschrift dann aber selbst entlassen, damit ich den Termin am. 15. wahrnehmen konnte. So fuhr ich dann nach F. und schilderte Herrn Th. den Fall. Herr Th. glaubte mir scheinbar nicht, sagte das wäre kein Fall für ihn, er könne mir nicht weiterhelfen. Ich sagte, jetzt bin ich extra hergegefahren, die Dame aus Mainz sagte mir telefonisch, es wäre ein Fall, für den der WR zuständig sei, jetzt fahr ich extra nach F. und bin vielleicht selber noch die Schuldige??? Nach einigem Hin-und Her gab mir Herr Th. dann einen Beratungsschein, über 150,- für einen RA. Nachdem dieser RA Herr Td. ein Flop war,  wandte ich mich dann später noch an eine zuständige Frau vom Weißen Ring aus der Nähe und bat um Hilfe. Sie meinte, diese bekäme ich allerdings nur dann zugesagt, wenn die Schuld der Gegenseite bewiesen wäre. Na, da brauche ich dann keine Hilfe mehr!!! Auf der HP vom Weißen Ring wird für Hilfe der Betroffenen geworben, Spenden und Erbschaften gerne entgegen genommen. Aber wenn man tatsächlich Hilfe benötigt, bekommt man keine. Darüber unterhielt ich mich dann auch noch mit anderen Leuten, die sind jetzt mit Spenden gegenüber dieses Vereins vorsichtiger. Soviel zum WEIßEN RING!

Das nächste Fiasko: Ich brauchte ja jetzt einen Anwalt für Strafrecht. Das war wiederum nicht so einfach, wie ich bereits in einem vorigen Post schrieb. (Für den ZA waren ja schon viele tätig). Aber ich fand dann einen aus F., rief in der Kanzlei an und machte einen Termin aus, für den 22.11.11. Musste vorab bei der Angestellten gleich was ausfüllen, wegen PKH. Ich schilderte dem Anwalt, Herrn Td. die Geschichte, erwähnte auch den vorausgegangenen Vergleich. Herr Td. behauptete felsenfest: „Wenn ich nichts unterschrieben hätte, dann müsse ich auch nichts bezahlen!“ Ich gab ihm meine Unterlagen, er sagte, er würde sich im Laufe der nächsten Woche bei mir melden. Nach 2 Wochen tat sich noch immer nichts…ich rief wieder an, Herr Td. druckste herum, das Ganze wäre nicht so einfach, bereite ihm Bauchschmerzen…obwohl er zuvor noch ganz anders redete. Nun, andere Leute meinten, da wäre etwas anderes im Spiel…schnell verdientes Geld (150,- vom W.R.)….und vielleicht noch mehr von anderer Stelle? Ich entzog ihm das Mandat, das war es, was er wohl wollte.

Am 12.12.11 sandte ich noch ein Schreiben an die RA Frau R. aus H., bat um Stellungnahme ihres Handelns, mit Hinweis auf ihre Berufspflichten. Antwort darauf: „Ihre Anschuldigungen sind haltlos. Ich werde hierzu nicht näher Stellung nehmen.“ Sagt das schon alles???? Allerdings schrieb ich selber nichts von Anschuldigungen, sondern lediglich von Feststellungen des Sachverhalts, welche ich mithilfe des Internets bzw. anderen Personen zusammen fasste.

Anfang Januar 2012 kam ein Schreiben vom GV  (datiert 2.1.12), mit Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. (10.1.12). diesem kam ich natürlich nach und unterschrieb. Sollte ein normaldenkender Mensch (damit meine ich z.B. ZA) nicht wissen, dass jemand der Hartz4 bereits im Aufnahmeformular angibt, kein Geld hat, um schnell mal 450,- zu bezahlen????

Am 3.1.12 fuhr ich zum AG F., um nochmal mit der Staatsanwältin, Frau R. zu reden. Hatte keinen Termin, aber es klappte. Ich sagte ihr u.a., dass ich am 20.10.09 nicht in der ZA-Praxis war und ich werde ihr die Beweise dafür zukommen lassen, da ich mir seit Anfang 2009 Aufzeichnungen mache, wo ich war. Sie war mir gegenüber herablassend, sagte, sie müsse dem ZA erst alles zukommen lassen, damit sich dieser dazu auch äußern könne. ???? Ich selber bekam jedoch NIE etwas zugeschickt, wo ich eine Möglichkeit zum Äußern gehabt hätte. Aber das ist verständlich, denn ich bin ja kein Arzt. Am 09.01.12 schickte ich Frau R. noch einmal ein ausführliches Fax.

Mitte Januar ließ ich mir von den Personen, (die sich untereinander größtenteils nicht kennen) bestätigen, dass ich mich am 20.10.09 zu den von ihnen angebenenen Zeiten da aufhielt. Etwas zur Wahrheitsfindung, aber Frau R. hielt das ja von Anfang nicht für notwendig….

Am 17.01.12 sandte ich an Frau R. nochmals ein Schreiben, mit der geanuen Schilderung meines Tagesablaufs vom 20.10.10, dazu die Kopien von 5 Zeugenaussagen….uninteressant. Ich hättte also maximal 5 Minuten Zeit gehabt, mittags in die Praxis zu gehen.

Im Janaur 2012 telefonierte ich auch noch mit der KZVB, schilderte der Dame am Telefon die Sachlage. Sie meinte, es wäre richtig, dass ich mich gegen gefälschte Unterschriften zur Wehr setze. Ich erwähnte, dass noch Lügen in meiner Patientenakte stehen, wie z.B. dass ich teure Implantate wollte. Die dame am Telefon sagte, das wäre Urkundenfälschung, ich solle eine Anzeige machen. Dies tat ich dann 23.01.12 an die Staatsanwaltschaft F.

Am Februar (datiert 1.2.12) erhielt ich dann das ersehnte Schreiben von meiner KK,. (Einzelfalldarstellung-Praxis). Ich verglich alle abgerechneten Termine mit meinen Notizen. Bis auf den 20.10.09, wo ich nicht in der Praxis war, stimmten alle Termine. Für den 20.10..09 wurde jedoch nichts mit KK abgerechnet, ansonsten wäre es ja Betrug an dieser gewesen.

So schickte ich sofort nach Erhalt dieses Briefes ein Fax an die SA F., dass für den 20.10.09 NICHTS mit KK abgerechnet wurde. Obwohl der ZA angab (gegenüber Justiz und anderen Stellen), dass ich an diesem Tag von ihm behandelt worden sei. (Abdrücke, Registrierungen, Beratungsgespräch). Dies habe ich schriftlich in meinen Unterlagen.

Die SA setzte sich daraufhin wohl mit dem ZA in Verbindung. Ich erhielt einen Brief von der SA F. (datiert 7.3.12). Ich zitiere daraus wörtlich: „Der Beschuldigte bestreitet über seinen Verteidiger den Tatvorwurf. Die Geschädigte sei am 20.10.09 in seiner Praxis gewesen und habe dort mit seiner Zahnarzthelferin gesprochen. Sie sei an diesem Tag aber nicht von ihm behandelt worden, daher habe er auch keine Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet. Es erscheine ihm äußerst merkwürdig, dass die Geschädigte während des Zivilprozesses 2010 nicht gemerkt habe, dass angeblich ihre Unterschriften gefälscht worden seien, sondern erst viel später Ende 2011.“

Mir erscheint es äußert merkwürdig, dass der ZA nicht gemerkt hat, dass ich bei der GV wegen Krankheit nicht anwesend war. Attest ging unverzüglich ans Gericht, per Fax. Vor Mitte August 2011 hätte ich es ja auch gar nicht merken können, denn zuvor hatte ich ja die Unterlagen von der Anwältin Frau R. nicht zurückerhalten. So gut sind meine Augen nicht, dass ich auf 40 km Entfernung die Unterlagen bzw. Unterschriften hätte einsehen können.

Eine ärztliche Berufspflicht ist es u.a., seine Patientenunterlagen korrekt zu führen. Wer erlaubt es dem Arzt, unterschiedliche Aussagen zu meiner Behandlung zu machen, für den 20.10.09??? Erst war ich laut seiner Aussage bei ihm in Behandlung, nach Konfrontation mit der KK Abrechnung aber dann doch nicht bei ihm selber, sondern nur bei der Helferin? Kann sich das jeder so zurechtdrehen, wie er es gerade braucht?

Ich setzte mich dann wieder mit einem Mitarbeiter der KK in Verbindung. Dieser meinte, falls ich am 20.10.09 tatsächlich in der Praxis war, wäre es falsch, nichts mit der KK abzurechnen. Denn die Helferin arbeitet im Auftrag des Arztes, wird von diesem bezahlt, also müsse sehr wohl etwas abgerechnet werden.