Zahnarzt lässt nicht locker

Zahnarzt lässt nicht locker, er erstattet Anzeige gegen mich, wegen Verleumdung. Irgendwie muss man sich ja rächen 😦

Nachdem er dies im August 2011 bereits tat, was von Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, nun ein erneuter Versuch!

Anfang 2014 setze ich mich mit einem Journalisten in Verbindung (was nicht verboten ist), welcher auf seiner HP über diverse Ungerechtigkeiten (mild ausgedrückt) berichtet.

Im März waren hier im Ort die Kommunalwahlen und es gab überall die so genannte Wahlwerbung.

Eine Frau, ich nenne Sie, wie auch andere Personen, Frau MGB (Möchte-Gern-Bürgermeisterin), welche wohl auch gerne Bürgermeisterin geworden wäre, betrieb die Wahlwerbung meiner Meinung nach recht gut. Sie ging von Haus zu Haus, klingelte, stellte sich persönlich kurz vor und überreichte einen Kugelschreiber/Notizblock, mit Aufdruck der betreffenden Partei. Das fand ich eigentlich eine schöne Geste, ansonsten kannte ich diese Frau lediglich vom Sehen. Aber sie war natürlich durch die überraschende Kandidatur Gesprächsthema hier im Ort, (nicht nur positiv). Die Leute wunderten sich darüber, denn sie war die ganzen Jahre zuvor nicht mal im Gemeinderat. Doch das Wahlergebnis nennt man wohl eine Schlappe. Auch der ZA war mit in „ihrem“ Wahlkreis.

Nun, so schrieb ich ihr kurz nach dieser Vorstellung eine Mail, bedankte mich nochmals für die kleine Aufmerksamkeit und fragte, ob ich sie mal sprechen könne, wegen einer Person aus ihrem Wahlkreis. Kurz danach telefonierten wir zusammen, sie fragte neugierig, wer denn diese Person sei und ich nannte ihr den Namen und um was es ging. Unterschriftenfälschung (was ja laut §267 eine Straftat ist) im Zusammenhang mit der Arztpraxis. Denn fremde Leute außerhalb sollten eigentlich nicht an Patientenunterlagen kommen. Ich erwähnte, dass ich mich deshalb an einen Journalisten gewandt habe und dass es einen Skandal geben könne, wenn es vor der Wahl an die Öffentlichkeit käme. Dies wollte ich ja eigentlich verhindern. Zeuge für dieses Telefonat: Mein Lebensgefährte, der währenddessen neben mir saß.

Frau MGB sagte, wir könnten gerne einen Termin ausmachen, damit sie sich meine Unterlagen mal ansehen könne und versprach mir, zu vermitteln, bzw. versuchen, eine Einigung herbei zu führen. Und ich hielt sie aufgrund ihres angestrebten, politischen Zieles dafür geeignet. Doch da hatte ich mich getäuscht….und auch mit ihrem angestrebten, politischen Zeil wurde es leider nichts. 😦

Am nächsten Vormittag rief sie von ihrer Arbeitsstelle aus an und meinte, wenn es mir mittags passe, würde sie da mal vorbeikommen.  Ist ja schön, wenn der Arbeitgeber (Staat) private Telefonate und Gespräche während der Arbeitszeit bezahlt, während er bei anderen Sachen weitaus zurückhaltender ist. 🙂 Wie ich im Nachhinein noch erfuhr, kam dieser Arbeitsplatz unter seltsamen Umständen zustande. 🙂 Entweder man zählt zur Elite oder eben nicht…..

Ich sagte am Telefon zu, ich wäre daheim, obwohl ich mich lieber an einer anderen Stelle mit ihr getroffen hätte. Ich hatte im Haus die beiden Tische voller Papiere, bzw. Kopien, war am Sortieren, was ich noch kopieren muss, was ich wo einordne, bzw. wem schicke. Ich schaffte es bis mittags nicht, die Tische frei zu bekommen, obwohl mir an diesem Tag noch eine Person dabei half. So stellte mein Partner den Gartentisch in die leerstehende Garage, wo ich die Papiere, welche ich Frau MGB zeigen wollte, drauflegte.

Frau MGB. kam dann auch mittags, im Schlepptau noch einen Mann (Herr Tr.) als „neutralen Zeugen“, denn vier Ohren hören besser als zwei :), sagte sie. Dass dieser Mann seit Jahrzehnten mit ihr verwandt ist, wußte ich zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Frau von Herrn Tr. war ebenfalls im selben Wahlkreis, wie Frau-Möchtegern-BGM und ZA und diese kandidierte für den Gemeinderat. Dass die beiden Abgesandten miteinander verwandt sind, erfuhr ich erst im Nachhinein von mehreren anderen Personen. Aber  beim Gespräch wusste ich das noch nicht, da ich beide lediglich vom Sehen kannte.

Doch keiner von diesen beiden hat ihr „politisches“ Ziel erreicht, mangels fehlender Stimmen. Frau MGB bekam gerade mal so ca. 16 % der Stimmen und sie kam somit auch nicht mal in den Gemeinderat, wo sie auch zuvor nie drin war. Das lag allerdings nicht an mir, bzw. meiner fehlenden Stimme, die Leute aus unserem Ort kennen Frau MGB wahrscheinlich besser, auch das erfuhr ich erst im Nachhinein, da ich mich davor nie dafür interessierte. Und auch die Frau ihres Verwndten schaffte es natürlich nicht in den Gemeinderat, wahrscheinlich aus dem gleichen Grunde. Auch über diese beiden erfuhr ich von anderen Leuten im Nachhinein noch vieles, was ich nicht wußte, aber das tut jetzt hier nichts zur Sache.

Kaum betrat Frau MGB an diesem Mittag unser Grundstück, sagte sie recht laut: „Ich würde mich hüten, den ZA, Herrn T. als Straftäter zu bezeichnen!“ Das entsprach nicht der Wahrheit, ich stellte das sofort richtig. Ich sagte lediglich, dass Unterschriftenfälschung eine Straftat sei. Dieser Meinung war ich zumindest nach Gesprächen mit verschiedenen Personen und anderen Informationen. (Falls nicht, müßte der § 267 geändert oder gestrichen werden) Zudem erwähnte ich, dass meine Unterschriften wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Praxis gefälscht worden seien und dass ich davon ausging, dass fremde Personen nicht an diese Papiere kommen. Wer meine Unterschriften nachgemacht hat, kann ich bis heute nicht sagen, denn ich war ja nicht dabei. Doch der ZA alleine ist für seinen Praxisablauf verantwortlich. Dies alles erwähnte ich bei dem Gespräch, Zeuge mein Partner.

Ich zeigte beiden „Abgesandten“ die Unterlagen, die sie sehen wollten (oder auch nicht). Mit den Widersprüchen des ZA (für „Tag X“ meiner Behandlung)  gegenüber der Staatsanwaltschaft, meinen Zeugenaussagen, unrichtige Führung meiner Patientenakte usw. Ich sagte, laut ärztlicher Berufspflicht sind die Patientenunterlagen wahrheitsgemäß zu führen. Nicht in erster Version behaupten, ich wurde am Tag X behandelt, nach Offenlegung der Daten von KK dann aber doch nicht…?????????????

Allerdings fielen mir während des Gesprächs und auch danach die seltsamen Fragen von den beiden auf, welche absolut nichts mit dem Sachverhalt zu tun hatten.

Bei welchem Zahnarzt bzw. Zahnärzten ich denn anschließend in Behandlung war. (Meine Antwort: Etwas weiter weg, in einem anderen Landkreis) obwohl beide gern mehr erfahren hätten, doch Name und Ort nannte ich nicht.

Auch hätten beide zu gern 🙂 den Namen oder wenigstens den Wohnort des Journalisten gewusst, doch ich nannte dies ebenfalls nicht, sagte nur, dass er nicht gleich um die Ecke wohnt. Frau MGB sagte, „ach bitte, wir sind doch auch ehrlich zu Ihnen.“ Wenn sie ehrlich wäre (und somit auch etwas christlicher!), hätte sie wohl wenigstens eines ihrer beiden Ziele bei der Kommunalwahl erreicht :). Herr Tr. hakte dann gleich nach: „Wohnt er in Hamburg?“ Dies verneinte ich wahrheitsgemäss.

Nächste Frage: Welcher materielle Schaden mir entstanden sei, bzw. was ich bezahlt hätte: Meine Antwort 60,-, vielleicht hatten sie diese schon i.A.des ZA dabei, um die Sache damit aus der Welt zu schaffen? 🙂 Ich ergänzte dann aber gleich, dass mir noch mehr materieller Schaden entstanden sei, wie z.B. viele Fahrten und ich logischerweise auch durch die EV benachteiligt bin.

Ebenso wurde mir von beiden angekreidet, dass ich mich bei der Ausfüllung des Formulars am 1. Tag (unter starken Zahnschmerzen) verschrieben hatte. (Aber das was wirklich wichtig war, wollten sie nicht so gerne sehen).Wie bereits im Blog geschrieben, war ich beim Erstbesuch der Praxis unkonzentriert wegen den starken Schmerzen, hatte mich weder mit dem PC beschäftigt und Tageszeitung habe ich sowieso keine, in den Radio Nachrichten wird das aktuelle Datum NICHT genannt.

Also alles vorab mit ihrem Auftraggeber, dem ZA, abgesprochen 🙂

Zeuge hierfür: Ebenfalls mein Lebensgefährte, der beim Gespräch mit anwesend war.

Danach tat sich einige Wochen überhaupt nichts. Im April 2014 erhielt ich dann ein Schreiben von der nächsten Polizeidienststelle, Herrn M., (guter Bekannter/Freund? des ZA) welchen ich bereits in meinem Blog erwähnt habe. Von ihm wurde ich bereits 2009 das erstemal gelinkt. (siehe ebenfalls in meinem Blog)  Ich solle mich jetzt zum Vorwurf wegen einer Verleumdung äußern, dass ich den ZA Hern T. als Straftäter bezeichnet hatte. Dazu äußerte ich mich schriftlich, dass ich den ZA nicht als Straftäter bezeichnete, unter Nennung des Sachverhalts und Nennung meines Lebensgefährten, der alles bezeugen kann und wird. Auch anderen Stellen, an die ich mich wandte, hatte ich stets gesagt, dass ich nicht wisse, wer meine Unterschriften nachgemacht hat, um sich dadurch evtl. finanzielle Vorteile zu verschaffen.

Paar Wochen später, im Mai 2014, kam ein Strafbefehl. Ich solle 650,- zahlen, dann wäre die Sache erledigt. Oder ich müsse Widerspruch einlegen. Ich wandte mich mit meinen Unterlagen erneut an Vertrauenspersonen (nicht nur hier im Ort) und mir wurde geraten, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen, was ich dann auch tat.

Im Juni 2014 kam eine Ladung zum Gerichtstermin für Ende August. Die „Zeugen“ des ZA, Frau MGB und Herr Tr. wurden darin namentlich genannt. Mein Partner als Zeuge selbstverständlich nicht, obwohl ich ihn immer wieder angab. Gleichzeitig wurde ich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ich evtl. auch Zeugen beantragen könne. Das tat ich kurz danach, mit Angabe des Namens und Adresse meines Lebensgefährten unter Angabe des AZ. In diesem Schreiben teilte ich der Justiz mit, dass ein Dolmetscher geladen werden müßte, da mein Partner nicht so gut deutsch spricht. Er versteht aber mehr, als er sprechen kann. Daraufhin kam ein Schreiben, dass der Zeuge und evtl. Dolmetscher NICHT zum Termin geladen werden könne, soweit kein Beweisthema benannt wurde. Hä??? Beweisthema??? Ich hatte stets erwähnt, dass mein Lebensgefährte beim Telefonat und Gespräch mit anwesend war. Wurde das Schreiben, welches vom Polizisten ans AG Hof ging, etwa von keiner Seite gelesen??? Oder was stand sonst da drin???  Um was sollte es sonst gehen? Ob in Afrika ein Baum umfiel????

Nach Rücksprache mit versch. Leuten setzte ich dann noch ein Schreiben auf, nannte das Beweisthema, dass mein Partner eben mit anwesend war und bezeugen kann, dass ich den ZA nicht selber als Straftäter bezeichnete.

Den wahren Unterschriftenfälscher/in kenne ich bis jetzt leider noch nicht, aber mit Sicherheit kennt ihn der Zahnarzt und diese/r wird von ihm geschützt! Denn alleine der ZA ist ja für die Vorgänge in seiner Praxis verantwortlich. Doch wenn das Schriftgutachten erfolgt ist, wird sich der ZA dazu äußern müssen, ob er will oder nicht! Diesbezüglich habe ich vor kurzem noch Kontakt mit einer Person aufgenommen, welche in der Öffentlichkeit steht und hier im Landkreis bekannt ist.

Nun, ich hatte mich schon vorbereitet, für den Gerichtstermin am 28.8.14 und es wollten auch Leute als Beobachter mitgehen. Doch es hatte da bei mir gesundheitlich nicht geklappt und der termin wurde verschoben

Im September erhielt ich eine neue Ladung für einen Gerichtstermin, für Ende Oktober. Ebenso mein Partner, als Zeuge. Es ging mir auch an diesem Verhandlungstag gesundheitlich nicht so gut und meinem Partner sowieso nicht, aber trotzdem nahmen wir diesen Termin wahr. 2 Personen, die ich aus einer christlichen Gemeinschaft kenne, waren krank und konnten leider nicht als Zuhörer mitgehen, andere mussten arbeiten…Aber es waren andere Zuhörer da.

Im Gerichtssaal: Eine Frau in schwarzer Robe (ich nehme an, die Richterin) stellte Fragen zu meiner Person, Geburtsdatum usw.,  das Übliche, …., Familienstand und Frage, ob ich nicht vielleicht mit meinem Partner verlobt wäre, was ich verneinte.

Das Gleiche an meinen Partner. Ihm wurde ein Dolmetscher verwehrt, ist laut § 185 nicht zulässig!

Sein Familienstand, ob er mit mir verlobt sei…, ob er vorhabe, mich demnächst zu heiraten…..Wen geht letzteres was an??? Er verneinte alles wahrheitsgemäss. Moralische Gründe???? In der heutigen Zeit??? Da geht der ZA ja mit gutem Beispiel voran :), denn er lebt schon seit über 20 Jahren mit seiner Partnerin ohne Trauschein zusammen. Ebenso wurde mir vor paar Wochen gesagt, von Leuten die ich kenne, dass auch seine Mutter dies so handhabte. Wie lange schon, weiß ich nicht, da ich die Dame nie kennenlernte.

5 Kommentare zu “Zahnarzt lässt nicht locker

  1. Was für ein Gesocks. Dir empfehle ich in diesem Fall ( Du hast ja nicht verleumdet ), den Mann wegen Nachstellung in Rgress zu nehmen. Gibt es bei Euch eine Verbraucherzentrale? Unbedingt die Vorfälle persönlich bei Deiner KK melden. Mensch, Du und ich sind wirklich nicht zu beneiden. Würde Dir gerne Mut machen. Aber wie?
    Viele liebe Grüße

    Gefällt 1 Person

  2. Danke für das Angebot zur Hilfe. Die Geschichte hier ist ja noch nicht fertig geschrieben, muss und werde meine Seiten noch ergänzen. Aber es fehlt an der Zeit, da ich in diversen Vereinen und Gruppen aktiv bin. Deshalb schaffe ich es momentan auch nicht, viele Blogs zu lesen, bzw. zu kommentieren. (Es geht auf Weihnachten zu und da ist noch viel zu erledigen, für gute Zwecke) An die KK hatte ich mich bereits gewandt, denn ich hatte ja da auch meine Einzelfall-Darstellung angefordert. (siehe im Blog). Verbraucherzentrale ist vielleicht nicht schlecht 🙂
    Liebe Grüße (aus Bayern) zurück

    Gefällt 1 Person

Hinterlasse einen Kommentar