16.) Zahnarzt geht mich erneut an


Zahnarzt lässt nicht locker, er erstattet Anzeige gegen mich, wegen Verleumdung.

Nachdem er dies im August 2011 bereits tat, was von Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, nun ein erneuter Versuch!

Anfang 2014 setze ich mich mit einem Journalisten in Verbindung (was nicht verboten ist), welcher auf seiner HP über diverse Ungerechtigkeiten (mild ausgedrückt) berichtet. Ich erzählte ihm kurz meine Geschichte mit der ZA-Behandlung und deren Folgen, bzw. Widersprüchen des ZA, welche er mir auch sofort glaubte. So hatte er auch darüber vorerst nur wenig auf seiner HP veröffentlicht, denn er wollte erst noch diverse Unterlagen in Kopie.

Im März 2014 waren hier im Ort die Kommunalwahlen und es gab überall die so genannte Wahlwerbung.

Eine Frau, ich nenne Sie, wie andere Personen auch, Frau MGB (Möchte-Gern-Bürgermeisterin), welche wohl auch gerne Bürgermeisterin geworden wäre. Sie betrieb die Wahlwerbung meiner Meinung nach recht gut. Sie ging von Haus zu Haus, klingelte, stellte sich persönlich kurz vor und überreichte einen Kugelschreiber/Notizblock, mit Aufdruck der betreffenden Partei. Das fand ich eigentlich eine schöne Geste, ansonsten kannte ich diese Frau lediglich vom Sehen. Aber sie war natürlich durch die überraschende Kandidatur Gesprächsthema hier im Ort, (nicht nur positiv). Die Leute wunderten sich darüber, denn sie war die ganzen Jahre zuvor nicht mal im Gemeinderat. Doch das Wahlergebnis nennt man wohl eine Schlappe. Auch der ZA war mit in „ihrem“ Wahlkreis.(Gemeinderat)

Nun, so schrieb ich ihr kurz nach dieser Vorstellung eine Mail, bedankte mich nochmals für die kleine Aufmerksamkeit und fragte, ob ich sie mal sprechen könne, wegen einer Person aus ihrem Wahlkreis. Kurz danach telefonierten wir zusammen, sie fragte neugierig, wer denn diese Person sei und ich nannte ihr den Namen und um was es ging. Unterschriftenfälschung (was ja laut §267 eine Straftat ist) im Zusammenhang mit der Arztpraxis. Denn fremde Leute außerhalb sollten eigentlich nicht an Patientenunterlagen kommen. Ich erwähnte, dass ich mich deshalb an einen Journalisten gewandt habe und dass es einen Skandal geben könne, wenn es vor der Wahl an die Öffentlichkeit käme. Dies wollte ich ja eigentlich verhindern. Zeuge für dieses Telefonat: Mein Lebensgefährte, der währenddessen neben mir saß.

Frau MGB sagte, wir könnten gerne einen Termin ausmachen, damit sie sich meine Unterlagen mal ansehen könne und versprach mir, zu vermitteln, bzw. versuchen, eine Einigung herbei zu führen. Und ich hielt sie aufgrund ihres angestrebten, politischen Zieles dafür geeignet. Doch da hatte ich mich getäuscht….und auch mit ihrem angestrebten, politischen Zeil wurde es ja leider nichts. 😦

Am nächsten Vormittag rief sie von ihrer Arbeitsstelle aus an und meinte, wenn es mir mittags passe, würde sie da mal vorbeikommen.  Ist ja schön, wenn der Arbeitgeber (Staat) private Telefonate und Gespräche während der Arbeitszeit bezahlt, während er bei anderen Sachen weitaus zurückhaltender ist. 🙂 Wie ich im Nachhinein erfuhr, kam dieser Arbeitsplatz unter seltsamen Umständen zustande. 🙂 Entweder man zählt zur Elite oder eben nicht…..

Ich sagte am Telefon zu, ich wäre daheim, obwohl ich mich lieber an einer anderen Stelle mit ihr getroffen hätte. Ich hatte im Haus die beiden Tische voller Papiere, bzw. Kopien, war am Sortieren, was ich noch kopieren muss, was ich wo einordne, bzw. wem schicke. Ich schaffte es bis mittags nicht, die Tische frei zu bekommen, obwohl mir an diesem Tag noch eine Person dabei half. So stellte mein Partner den Gartentisch in die leerstehende Garage, wo ich die Papiere, welche ich Frau MGB zeigen wollte, drauflegte.

Frau MGB kam dann auch mittags, im Schlepptau noch einen Mann (Herr Tr.) als „neutralen Zeugen“, denn vier Ohren hören besser als zwei :), sagte sie. Dass dieser Mann seit Jahrzehnten mit ihr verwandt ist, wußte ich zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Frau von Herrn Tr. war ebenfalls im selben Wahlkreis, wie Frau-Möchtegern-BGM und ZA und sie kandidierte für den Gemeinderat. Dass die beiden Abgesandten miteinander verwandt sind, erfuhr ich erst im Nachhinein von mehreren anderen Personen. Aber  beim Gespräch wusste ich das noch nicht, da ich beide lediglich vom Sehen kannte.

Doch keiner von diesen beiden hat ihr „politisches“ Ziel erreicht, mangels fehlender Stimmen. Frau MGB bekam gerade mal so ca. 16 % der Stimmen und somit kam sie auch nicht mal in den Gemeinderat, wo sie auch zuvor nie drin war. Das lag allerdings nicht an mir, bzw. meiner fehlenden Stimme, die Leute aus unserem Ort kennen Frau MGB wahrscheinlich besser. Und auch die Frau ihres Verwandten schaffte es natürlich nicht in den Gemeinderat, wahrscheinlich aus dem gleichen Grunde. Auch über diese beiden erfuhr ich von anderen Leuten im Nachhinein noch vieles, was ich nicht wußte, aber das tut jetzt hier nichts zur Sache.

Kaum betrat Frau MGB an diesem Mittag unser Grundstück, sagte sie recht laut: „Ich würde mich hüten, den ZA, Herrn T. als Straftäter zu bezeichnen!“ Das entsprach nicht der Wahrheit, ich stellte das sofort richtig, dass ich dies nie tat. Ich sagte lediglich, dass Unterschriftenfälschung eine Straftat sei. Dieser Meinung war ich zumindest nach Gesprächen mit verschiedenen Personen und anderen Informationen. (Falls nicht, müßte der § 267 geändert oder gestrichen werden) Zudem erwähnte ich, dass meine Unterschriften wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Praxis gefälscht worden seien und dass ich davon ausging, dass fremde Personen nicht an diese Papiere kommen. Wer meine Unterschriften nachgemacht hat, kann ich bis heute nicht sagen, denn ich war ja nicht dabei. Doch der ZA alleine ist für seinen Praxisablauf verantwortlich. Dies alles erwähnte ich bei dem Gespräch, Zeuge mein Partner.

Ich zeigte beiden „Abgesandten“ die Unterlagen, die sie sehen wollten (oder auch nicht). Mit den Widersprüchen des ZA (für „Tag X“ meiner Behandlung)  gegenüber der Staatsanwaltschaft und auch eine andere, falsche Aussage des ZA, meinen Zeugenaussagen, unrichtige Führung meiner Patientenakte, KK-Schilderung usw. Ich sagte, laut ärztlicher Berufspflicht sind die Patientenunterlagen wahrheitsgemäß zu führen. Nicht in erster Version behaupten, ich wurde am Tag X behandelt, nach Offenlegung der Daten von KK dann aber doch nicht…?????????????

Allerdings fielen mir während des Gesprächs und auch danach die seltsamen Fragen von den beiden auf, welche absolut nichts mit dem Sachverhalt zu tun hatten.

Bei welchem Zahnarzt bzw. Zahnärzten ich denn anschließend in Behandlung war. (Meine Antwort: Etwas weiter weg, in einem anderen Landkreis) obwohl beide gern mehr erfahren hätten, doch Name und Ort nannte ich nicht.

Auch hätten beide zu gern 🙂 den Namen oder wenigstens den Wohnort des Journalisten gewusst, doch ich nannte dies ebenfalls nicht, sagte nur, dass er nicht gleich um die Ecke wohnt. Frau MGB sagte, „ach bitte, wir sind doch auch ehrlich zu Ihnen.“ Wenn sie ehrlich wäre (und somit auch etwas christlicher!), hätte sie wohl wenigstens eines ihrer beiden Ziele bei der Kommunalwahl erreicht :). Herr Tr. hakte dann gleich nach: „Wohnt er in Hamburg?“ Dies verneinte ich wahrheitsgemäss.

Nächste Frage: Welcher materielle Schaden mir entstanden sei, bzw. was ich bezahlt hätte: Meine Antwort 60,-, vielleicht hatten sie diese schon i.A.des ZA dabei, um die Sache damit aus der Welt zu schaffen? 🙂 Ich ergänzte dann aber gleich, dass mir noch mehr materieller Schaden entstanden sei, wie z.B. viele Fahrten und ich logischerweise auch durch die EV benachteiligt bin.

Ebenso wurde mir von beiden angekreidet, dass ich mich bei der Ausfüllung des Formulars am 1. Tag (unter starken Zahnschmerzen) verschrieben hatte. Das wurde mir ja von der Staatsanwaltschaft ebenfalls vorgehalten 🙂 Aber das was wirklich wichtig war, wollten die beiden nicht so gerne sehen.Wie bereits im Blog geschrieben, war ich beim Erstbesuch der Praxis unkonzentriert wegen den starken Schmerzen, hatte mich weder mit dem PC beschäftigt und Tageszeitung habe ich sowieso keine, in den Radio Nachrichten wird das aktuelle Datum NICHT genannt.Ein Arzt von der BLZK verschrieb sich sogar um ein ganzes Jahr, als ich mit ihm per mail korrespondierte.Und das, obwohl man denken sollte, dass er studiert hat.

Also alles vorab mit ihrem Auftraggeber, dem ZA, abgesprochen 🙂

Zeuge hierfür: Ebenfalls mein Lebensgefährte, der beim Gespräch mit anwesend war.

Danach tat sich einige Wochen überhaupt nichts. Im April 2014 erhielt ich dann ein Schreiben von der nächsten Polizeidienststelle, Herrn M., (guter Bekannter/Freund? des ZA) welchen ich bereits in meinem Blog erwähnt habe. Von ihm wurde ich bereits 2009 das erstemal gelinkt. (siehe ebenfalls in meinem Blog)  Ich solle mich jetzt zum Vorwurf wegen einer Verleumdung äußern, dass ich den ZA Hern T. als Straftäter bezeichnet hatte. Dazu äußerte ich mich schriftlich, dass ich den ZA nicht als Straftäter bezeichnete, unter Nennung des Sachverhalts und Nennung meines Lebensgefährten, der alles bezeugen kann und wird. Auch anderen Stellen, an die ich mich wandte, hatte ich stets gesagt, dass ich nicht wisse, wer meine Unterschriften nachgemacht hat. Um sich dadurch evtl. finanzielle Vorteile zu verschaffen?

Paar Wochen später, im Mai 2014, kam ein Strafbefehl. Ich solle 650,- zahlen, dann wäre die Sache erledigt. Oder ich müsse Widerspruch einlegen. Ich wandte mich mit meinen Unterlagen erneut an Vertrauenspersonen (nicht nur hier im Ort) und mir wurde geraten, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen, was ich dann auch tat.

Im Juni 2014 kam eine Ladung zum Gerichtstermin für Ende August. Die „Zeugen“ des ZA, Frau MGB und Herr Tr. wurden darin namentlich genannt. Mein Partner als Zeuge selbstverständlich nicht, obwohl ich ihn immer wieder angab. Gleichzeitig wurde ich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ich evtl. auch Zeugen beantragen könne. Das tat ich kurz danach, mit Angabe des Namens und Adresse meines Lebensgefährten unter Angabe des AZ. In diesem Schreiben teilte ich der Justiz mit, dass ein Dolmetscher geladen werden müßte, da mein Partner nicht so gut deutsch spricht. Er versteht aber mehr, als er sprechen kann. Daraufhin kam ein Schreiben, dass der Zeuge und evtl. Dolmetscher NICHT zum Termin geladen werden könne, soweit kein Beweisthema benannt wurde. Hä??? Beweisthema??? Ich hatte stets erwähnt, dass mein Lebensgefährte beim Telefonat und Gespräch mit anwesend war. Wurde das Schreiben, welches vom Polizisten ans AG Hof ging, etwa von keiner Seite gelesen??? Oder was stand sonst da drin???  Um was sollte es sonst gehen? Ob in Afrika ein Baum umfiel????

Nach Rücksprache mit versch. Leuten setzte ich dann noch ein Schreiben auf, nannte das Beweisthema, dass mein Partner bei Gesprächen eben mit anwesend war und bezeugen kann, dass ich den ZA  selber nicht als Straftäter bezeichnete.

Den wahren Unterschriftenfälscher/in kenne ich bis jetzt leider noch nicht, aber mit Sicherheit kennt ihn der Zahnarzt und diese/r wird von ihm geschützt! Denn alleine der ZA ist ja für die Vorgänge in seiner Praxis verantwortlich. Doch wenn das Schriftgutachten erfolgt ist, wird sich der ZA dazu äußern müssen, ob er will oder nicht! Diesbezüglich habe ich vor kurzem noch Kontakt mit einer Person aufgenommen, welche in der Öffentlichkeit steht und hier im Landkreis bekannt ist.

Nun, ich hatte mich schon vorbereitet, für den Gerichtstermin am 28.8.14 und es wollten auch Leute aus dem Ort bzw. Umgebung als Beobachter mitgehen. Doch am 26.8.14 wurde festgestellt, dass bei mir gesundheitlich etwas nicht in Ordnung ist und ich deshalb nicht „reisefähig“ war. So schickte ich am selbigen Abend noch ein Attest per Fax ans AG F., am nächsten Tag das Original mit Briefpost.

Nun warte ich auf einen neuen Gerichtstermin und hoffe, dass auch da die Leute Zeit zum Mitgehen haben. Die meisten davon kennen den ZA…….

Im September 2014 erhielt ich eine neue Ladung für einen Gerichtstermin, für Ende Oktober. Ebenso mein Partner, als Zeuge. Es ging mir auch an diesem Verhandlungstag gesundheitlich nicht so gut und meinem Partner sowieso nicht, aber trotzdem nahmen wir diesen Termin wahr. 2 Personen, die ich aus einer christlichen Gemeinschaft kenne, waren krank und konnten leider nicht als Zuhörer mitgehen, andere mussten arbeiten…Aber es waren andere Zuhörer da.

Im Gerichtssaal: Eine Frau in schwarzer Robe (ich nehme an, die Richterin) stellte Fragen zu meiner Person, Geburtsdatum usw.,  das Übliche, …., Familienstand und Frage, ob ich nicht vielleicht mit meinem Partner verlobt wäre, was ich verneinte.

Das Gleiche an meinen Partner. Ihm wurde ein Dolmetscher verwehrt, ist laut § 185 nicht zulässig!

Sein Familienstand, ob er mit mir verlobt sei…, ob er vorhabe, mich demnächst zu heiraten…..Wen geht letzteres was an??? Er verneinte alles wahrheitsgemäss. Moralische Gründe???? In der heutigen Zeit??? Da geht der ZA ja mit gutem Beispiel voran :), denn er lebt schon seit über 20 Jahren mit seiner Partnerin ohne Trauschein zusammen. Ebenso wurde mir vor paar Wochen gesagt, von Leuten die ich kenne, dass auch seine Mutter dies so handhabte.

Letztendlich wurde ich erneut zu einer Geldstrafe verurteilt, 70 TS á 15,-, obwohl Aussage gegen Aussage stand. Aber die einer MGB bzw. eines Frührentners, welcher nebenbei die Kasse noch als Fahrlehrer aufbessert, zählen natürlich mehr, als unsere.

Der Tagessatz wurde gegenüber der GV von Ende Juli also gleich 2,- angehoben, also innerhalb 3 Monate. Gab es in diesem Zeitraum eine Erhöhung von Hartz4? Hab ich was verpasst???? Bereits unter Punkt 15 habe ich einen Link gesetzt, wie hoch der TS für ALG2 Empfänger sein sollte.

Es wurde behauptet, ich hätte dem Zahnarzt vor der Gemeinderatswahl Schaden zufügen wollen! Selbst wenn ich ihn einen Straftäter genannt hätte, gegenüber diesen beiden Personen aus seinem eigenen Wahlkreis, wäre ihm kein Schaden zugefügt worden. Sie gaben ihm bestimmt ihre Stimme-oder auch nicht. Dies sollte nicht von einem Gespräch unter 8 Augen abhängig sein. 🙂

Seltsam ist, dass andere Leute keine Probleme haben, wenn sie einen Saatsanwalt „verleumden“, das muss der OSta uashalten steht hier:

https://justitiasnews.wordpress.com/2015/08/11/der-oberstaatsanwalt-ist-ein-rechtsbrecher-und-seine-tage-bei-der-justiz-sind-gezaehlt/

Ja, der OSta schon…aber doch nicht ein Zahnarzt! 🙂

Ich bekam dann ein Protokoll zugeschickt, in dem teillweise nicht die Wahrheit stand.

Es stand drin: Ich hätte meinen Partner gefragt: „Was habe ich gesagt“? Mein Partner hätte gesagt ich hätte ihm verboten….(Rest unverständlich). Fakt ist: Das Wort verboten hat mein Partner während dieser Verhandlung überhaupt nicht benutzt. Die bestätigten mir die 4 anwesenden Zuhörer schriftlich! Traurig, was in der Justiz, vor allem in Bayern/Franken abgeht.Ich stellte meinem Partner als Zeugen auch nicht die Frage: „Was habe ich gesagt“, sondern aufgrund des ihm verwehrten Dolmetschers eine Frage, die er mit ja oder nein beantworten konnte. Meine Frage an ihn: Habe ich gesagt, dass der Zahnarzt als Starftat meine Unterschriften nachmachte? Es kam ein klares NEIN!

Ich legte fristgerecht Berufung ein. Die Verhandlung sollte dann Mitte Juli 2014 sein, wurde aber dann seitens der Justiz abgesagt. Kurz danach bekam ich einen neuen Termin dafür, für August.

Ein Kommentar zu “16.) Zahnarzt geht mich erneut an

  1. Pingback: „…der Oberstaatsanwalt ist ein Rechtsbrecher und seine Tage bei der Justiz sind gezählt…“ | Verschiedenes

Hinterlasse einen Kommentar