7. Mein weiteres Vorgehen….


Ich hörte, bzw. las etwas über den Weißen Ring. (Hilfe für Opfer von Straftaten) So rief ich im November 2011 in der Zentrale (Mainz) an, schilderte kurz meinen Fall. Ich fragte, ob diese Straftaten nur körperlich gemeint sind (Missbrauch usw.) oder allgemein. Die Dame sagte allgemein, also auch meinen Fall betreffend. So nannte sie mir die zuständige Stelle meiner Kreisstadt F. Also rief ich dort an, machte einen Termin aus, für den 15.11.11.

Zuvor kam ich jedoch wieder ein paar Tage stationär ins KH. Musste mich durch Unterschrift dann aber selbst entlassen, damit ich den Termin am. 15. wahrnehmen konnte. So fuhr ich dann nach F. und schilderte Herrn Th. den Fall. Herr Th. glaubte mir scheinbar nicht, sagte das wäre kein Fall für ihn, er könne mir nicht weiterhelfen. Ich sagte, jetzt bin ich extra hergegefahren, die Dame aus Mainz sagte mir telefonisch, es wäre ein Fall, für den der WR zuständig sei, jetzt fahr ich extra nach F. und bin vielleicht selber noch die Schuldige??? Nach einigem Hin-und Her gab mir Herr Th. dann einen Beratungsschein, über 150,- für einen RA. Nachdem dieser RA Herr Td. ein Flop war,  wandte ich mich dann später noch an eine zuständige Frau vom Weißen Ring aus der Nähe und bat um Hilfe. Sie meinte, diese bekäme ich allerdings nur dann zugesagt, wenn die Schuld der Gegenseite bewiesen wäre. Na, da brauche ich dann keine Hilfe mehr!!! Auf der HP vom Weißen Ring wird für Hilfe der Betroffenen geworben, Spenden und Erbschaften gerne entgegen genommen. Aber wenn man tatsächlich Hilfe benötigt, bekommt man keine. Darüber unterhielt ich mich dann auch noch mit anderen Leuten, die sind jetzt mit Spenden gegenüber dieses Vereins vorsichtiger. Soviel zum WEIßEN RING!

Das nächste Fiasko: Ich brauchte ja jetzt einen Anwalt für Strafrecht. Das war wiederum nicht so einfach, wie ich bereits in einem vorigen Post schrieb. (Für den ZA waren ja schon viele tätig). Aber ich fand dann einen aus F., rief in der Kanzlei an und machte einen Termin aus, für den 22.11.11. Musste vorab bei der Angestellten gleich was ausfüllen, wegen PKH. Ich schilderte dem Anwalt, Herrn Td. die Geschichte, erwähnte auch den vorausgegangenen Vergleich. Herr Td. behauptete felsenfest: „Wenn ich nichts unterschrieben hätte, dann müsse ich auch nichts bezahlen!“ Ich gab ihm meine Unterlagen, er sagte, er würde sich im Laufe der nächsten Woche bei mir melden. Nach 2 Wochen tat sich noch immer nichts…ich rief wieder an, Herr Td. druckste herum, das Ganze wäre nicht so einfach, bereite ihm Bauchschmerzen…obwohl er zuvor noch ganz anders redete. Nun, andere Leute meinten, da wäre etwas anderes im Spiel…schnell verdientes Geld (150,- vom W.R.)….und vielleicht noch mehr von anderer Stelle? Ich entzog ihm das Mandat, das war es, was er wohl wollte.

Am 12.12.11 sandte ich noch ein Schreiben an die RA Frau R. aus H., bat um Stellungnahme ihres Handelns, mit Hinweis auf ihre Berufspflichten. Antwort darauf: „Ihre Anschuldigungen sind haltlos. Ich werde hierzu nicht näher Stellung nehmen.“ Sagt das schon alles???? Allerdings schrieb ich selber nichts von Anschuldigungen, sondern lediglich von Feststellungen des Sachverhalts, welche ich mithilfe des Internets bzw. anderen Personen zusammen fasste.

Anfang Januar 2012 kam ein Schreiben vom GV  (datiert 2.1.12), mit Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. (10.1.12). diesem kam ich natürlich nach und unterschrieb. Sollte ein normaldenkender Mensch (damit meine ich z.B. ZA) nicht wissen, dass jemand der Hartz4 bereits im Aufnahmeformular angibt, kein Geld hat, um schnell mal 450,- zu bezahlen????

Am 3.1.12 fuhr ich zum AG F., um nochmal mit der Staatsanwältin, Frau R. zu reden. Hatte keinen Termin, aber es klappte. Ich sagte ihr u.a., dass ich am 20.10.09 nicht in der ZA-Praxis war und ich werde ihr die Beweise dafür zukommen lassen, da ich mir seit Anfang 2009 Aufzeichnungen mache, wo ich war. Sie war mir gegenüber herablassend, sagte, sie müsse dem ZA erst alles zukommen lassen, damit sich dieser dazu auch äußern könne. ???? Ich selber bekam jedoch NIE etwas zugeschickt, wo ich eine Möglichkeit zum Äußern gehabt hätte. Aber das ist verständlich, denn ich bin ja kein Arzt. Am 09.01.12 schickte ich Frau R. noch einmal ein ausführliches Fax.

Mitte Januar ließ ich mir von den Personen, (die sich untereinander größtenteils nicht kennen) bestätigen, dass ich mich am 20.10.09 zu den von ihnen angebenenen Zeiten da aufhielt. Etwas zur Wahrheitsfindung, aber Frau R. hielt das ja von Anfang nicht für notwendig….

Am 17.01.12 sandte ich an Frau R. nochmals ein Schreiben, mit der geanuen Schilderung meines Tagesablaufs vom 20.10.10, dazu die Kopien von 5 Zeugenaussagen….uninteressant. Ich hättte also maximal 5 Minuten Zeit gehabt, mittags in die Praxis zu gehen.

Im Janaur 2012 telefonierte ich auch noch mit der KZVB, schilderte der Dame am Telefon die Sachlage. Sie meinte, es wäre richtig, dass ich mich gegen gefälschte Unterschriften zur Wehr setze. Ich erwähnte, dass noch Lügen in meiner Patientenakte stehen, wie z.B. dass ich teure Implantate wollte. Die dame am Telefon sagte, das wäre Urkundenfälschung, ich solle eine Anzeige machen. Dies tat ich dann 23.01.12 an die Staatsanwaltschaft F.

Am Februar (datiert 1.2.12) erhielt ich dann das ersehnte Schreiben von meiner KK,. (Einzelfalldarstellung-Praxis). Ich verglich alle abgerechneten Termine mit meinen Notizen. Bis auf den 20.10.09, wo ich nicht in der Praxis war, stimmten alle Termine. Für den 20.10..09 wurde jedoch nichts mit KK abgerechnet, ansonsten wäre es ja Betrug an dieser gewesen.

So schickte ich sofort nach Erhalt dieses Briefes ein Fax an die SA F., dass für den 20.10.09 NICHTS mit KK abgerechnet wurde. Obwohl der ZA angab (gegenüber Justiz und anderen Stellen), dass ich an diesem Tag von ihm behandelt worden sei. (Abdrücke, Registrierungen, Beratungsgespräch). Dies habe ich schriftlich in meinen Unterlagen.

Die SA setzte sich daraufhin wohl mit dem ZA in Verbindung. Ich erhielt einen Brief von der SA F. (datiert 7.3.12). Ich zitiere daraus wörtlich: „Der Beschuldigte bestreitet über seinen Verteidiger den Tatvorwurf. Die Geschädigte sei am 20.10.09 in seiner Praxis gewesen und habe dort mit seiner Zahnarzthelferin gesprochen. Sie sei an diesem Tag aber nicht von ihm behandelt worden, daher habe er auch keine Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet. Es erscheine ihm äußerst merkwürdig, dass die Geschädigte während des Zivilprozesses 2010 nicht gemerkt habe, dass angeblich ihre Unterschriften gefälscht worden seien, sondern erst viel später Ende 2011.“

Mir erscheint es äußert merkwürdig, dass der ZA nicht gemerkt hat, dass ich bei der GV wegen Krankheit nicht anwesend war. Attest ging unverzüglich ans Gericht, per Fax. Vor Mitte August 2011 hätte ich es ja auch gar nicht merken können, denn zuvor hatte ich ja die Unterlagen von der Anwältin Frau R. nicht zurückerhalten. So gut sind meine Augen nicht, dass ich auf 40 km Entfernung die Unterlagen bzw. Unterschriften hätte einsehen können.

Eine ärztliche Berufspflicht ist es u.a., seine Patientenunterlagen korrekt zu führen. Wer erlaubt es dem Arzt, unterschiedliche Aussagen zu meiner Behandlung zu machen, für den 20.10.09??? Erst war ich laut seiner Aussage bei ihm in Behandlung, nach Konfrontation mit der KK Abrechnung aber dann doch nicht bei ihm selber, sondern nur bei der Helferin? Kann sich das jeder so zurechtdrehen, wie er es gerade braucht?

Ich setzte mich dann wieder mit einem Mitarbeiter der KK in Verbindung. Dieser meinte, falls ich am 20.10.09 tatsächlich in der Praxis war, wäre es falsch, nichts mit der KK abzurechnen. Denn die Helferin arbeitet im Auftrag des Arztes, wird von diesem bezahlt, also müsse sehr wohl etwas abgerechnet werden.

Ein Kommentar zu “7. Mein weiteres Vorgehen….

  1. Wie jetzt, Sie sind nicht zufrieden mit dem Weißen Ring? Dieser tollen Hilfsorganisation, wo hauptsächlich ehemalige Polizisten und Richter aktiv sind.

    Der Weiße Ring wurde gegründet von Eduard Zimmermann, der Typ aus Aktenzeichen XY-ungelöst.

    Im Rahmen der Berichterstattung über Jörg Kachelmann berichtete die BILD mal über kriminelle Persönlichkeiten. Danach war Eduard Zimmermann wegen Betrug verurteilt worden.

    Irgendwie wundert mich jetzt gar nichts mehr, besonders nicht über den Weißen Ring.

    Auf
    http://beamtendumm.wordpress.com/2012/12/30/hilft-der-weisser-ring-wirklich-oder-hat-jemand-schlechte-erfahrungen-mit-wr-gemacht/

    gibt es übrigens viele Kommentare von Hilfesuchenden, die ebenfalls vom Weißen Ring enttäuscht wurden.

    Like

Hinterlasse einen Kommentar